Pensionsvertragsrichtlinien

Pensionsvertragsrichtlinien


Diese Vertragsrichtlinien sind urheberrechtlich geschützt.


Vertragsbedingungen zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von einem oder mehreren Haustier/en


Vertragspartner sind:

Inhaberin Laura Arnolds

Master of Science Biologie

In der Hasenvöde 1

59069 Hamm

Email: info@arnolds-haustierpension.de

Handy: 0177-9721450

St.Nr.: 322/5006/2943

 

– im Folgenden Tierpension genannt –

 

und der Tierhalter


Vertragsbedingungen

1.     Der Tierhalter bevollmächtigt die Tierpension im Außenverhältnis unbeschränkt, in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen eine Behandlung bei einem Tierarzt zu veranlassen. Die Tierpension wird ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Ein Behandlungsvertrag entsteht in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Tierhalter und dem Tierarzt. 

2.     Der Tierhalter bestätigt, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für seinen Hund besteht und die Prämien bezahlt sind, sodass ein aktueller Versicherungsschutz besteht.

3.     Die Tierpension übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten beim Tier, das Abhandenkommen des Tieres, Verletzungen oder den Todesfall des Tieres, es sei denn, dass der Schadensfall auf einer groben Fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Tierpension oder eines Ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

4.     Der Tierhalter versichert, dass sein Tier innerhalb der vergangenen zwei Wochen entwurmt wurde und frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Sollte eine Behandlung durch die Tierpension nötig werden, wird diese auf Kosten des Tierhalters durchgeführt werden (vgl. Ziff. 1.). Bringt ein Tier nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter des besagten Tieres die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Privat-, Pensions- und Besucherhunde.

5.     Der Tierhalter versichert, dass sein Tier alle erforderlichen Standartimpfungen besitzt.

6.     Der Tierhalter versichert, dass sein Tier keine Gefahr für Menschen darstellt.

7.     Bei dem Besitz einer nicht kastrierten Hündin muss der Tierhalter die Tierpension über die Läufigkeit informieren.

8.     Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert, werden die zusätzlichen Tage vertragsgemäß in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung des Tieres, spätestens nach acht Tagen, ist es der Tierpension vorbehalten, das Tier zu verwerten.

9.     Da es sich um eine Rudelhaltung handelt, erklärt der Tierhalter ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beißerei unter den Tieren kennt und in Kauf nimmt.

10. Der gesamte veranschlagte Preis ist bei der Abholung des Tieres aus der Pension fällig. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente etc.) müssen ebenfalls bei Abholung des Tieres beglichen werden.

11. Bei Vertragsrücktritt des Tierhalters behalten wir uns vor Stornogebühren zu berechnen:

-         14-7 Tage vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten in Höhe von 30 %

-         7-0 Tage vor dem vereinbarten Termin sind Stornokosten in Höhe von 50 %

-         Ohne Absage nicht zum Termin erscheinen sind Stornokosten in Höhe von 100 %

12. Hustende und sichtlich kranke Tiere (insbesondere ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall) werden nicht angenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien bestätigt wurde. In diesem Fall kann die Tierpension vom Vertrag sowohl am Abgabetag, als auch bei nachträglicher Feststellung, sofort vom Vertrag zurücktreten. Der Tierhalter hat das Tier in diesem Fall unverzüglich abzuholen. Etwaige Kosten, die durch angemessene Quarantänemaßnahmen anfallen, hat der Tierhalter zu tragen.

13. Bei einer regelmäßigen Tagesbetreuung muss der anfallende Betrag des vergangenen Monats bis zum 10. des laufenden Monats überwiesen werden. Hiervon ausgeschlossen ist die Monatspauschale, welche vorab bis zum 10. eines Monats überwiesen werden muss.

14. Die Tierpension verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses nach Maßgabe des § 5 BDSG und wird auf die Strafbarkeit von Verstoßen hingewiesen. Der Tierpension ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als zu dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht nach der Beendigung der Zusammenarbeit fort. Die mit diesem Vertrag verbundene Datenerhebung und Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für Abschluss und Abwicklung des Vertrages erforderlich. Die für diesen Vertrag erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Beendigung und vollständiger Abwicklung gelöscht, es sei denn, dass nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) eine längere Speicherung gesetzlich vorgesehen ist. Eine Übermittlung der persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Vertrages erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben.

Jeder Vertragspartner hat das Recht

       I.           gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO die einmal erteilte Einwilligung jederzeit zu wider-rufen. Dies hat zur Folge, dass die        Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf;

       II.           gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen;

       III.           gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

       IV.           gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

        V.           gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist;

        VI.           gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

        VII.           gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

 

Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat jede Partei das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus einer besonderen Situation ergeben. Der Widerspruch ist per Post an die andere Partei zu richten. Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Oktober 2018.

15. Die Parteien erklären, dass der Vertrag alle getroffenen Vereinbarungen enthält. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

16. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine rechtlich wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem Vertragszweck wirtschaftlich möglichst nahe kommt.


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